Erhaltet bis zu 35% Eurer F&E-Ausgaben in Deutschland zurück
Die Rückgewinnung eines Teils der Ausgaben für F&E-Aktivitäten ist entscheidend, um Innovationen voranzutreiben und Ressourcen optimal zu nutzen. Dieser Vorteil ermöglicht es Unternehmen, in neue Projekte zu reinvestieren, die Steuerlast zu senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, um in einem zunehmend technologie- und forschungsorientierten Markt nachhaltig zu wachsen.
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Forschungszulage
Die Forschungszulage ermöglicht es Unternehmen, ihre Steuerlast zu reduzieren und Forschungsprojekte durch direkte Abzüge zu finanzieren. Sie gilt sowohl für Startups als auch für etablierte Unternehmen, die in F&E investieren.
• Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland.
• Unternehmen, die Forschungsprojekte in technologischen oder wissenschaftlichen Bereichen durchführen.
• Unternehmen, die die steuerlichen und gesetzlichen Anforderungen des Landes erfüllen.
• Abzugsprozentsatz: Bis zu 35% der Personalkosten (KMU) oder 25% (andere Unternehmen) und bis zu 24,5% der Kosten für ausgelagerte Forschung (KMU) oder 17,5% (andere Unternehmen).
• Anwendbarkeit: Rückwirkende Anträge sind für Projekte ab dem 1. Januar 2020 möglich (bis zu 4 Jahre rückwirkend) und Förderungen können für zukünftige Projekte 2 Jahre vorausschauend beantragt werden (z.B. in 2024 für Projekte bis 2026).
• Höchstbeträge: Bis zu 3.5 Million Euro pro Geschäftsjahr für KMU und 2.5 Million Euro für andere Unternehmen ab April 2024.
• Dokumentation: Erforderlich sind detaillierte Berichte über F&E-Aktivitäten und -Ausgaben.
von Kunden von The Startup CFO in Finanzierungsrunden erhalten
durch öffentliche Fördermittel und F&E-Steuervorteile eingespart
Kunden
Ländern
Die Forschungszulage ist ein steuerlicher Anreiz der deutschen Regierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E). Unternehmen können bis zu 35 % ihrer förderfähigen F&E-Aufwendungen als Steuervergütung erhalten, was die finanzielle Belastung reduziert und Investitionen in Innovationen erleichtert.
Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe oder Branche, können die Forschungszulage beantragen. Voraussetzung ist, dass sie förderfähige F&E-Projekte durchführen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Förderfähig sind Projekte in den Bereichen:
Die Projekte müssen auf wissenschaftlichen oder technologischen Fortschritten basieren und dürfen keine routinemäßigen oder ästhetischen Verbesserungen sein.
Zu den förderfähigen Aufwendungen zählen:
Es ist wichtig, detaillierte Aufzeichnungen über diese Aufwendungen zu führen, um die Förderfähigkeit nachzuweisen.
Der Antragsprozess umfasst zwei Schritte:
Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen kann.
Ja, die Forschungszulage kann für Projekte beantragt werden, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurden. Anträge können bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Aufwendungen entstanden sind, gestellt werden.
Die Forschungszulage wird als Steuervergütung gewährt. Wenn die Zulage die festgesetzte Steuer übersteigt oder keine Steuer festgesetzt wird, wird der übersteigende Betrag ausgezahlt. Dies bedeutet, dass auch Unternehmen ohne Gewinn von der Forschungszulage profitieren können.
Ja, die Forschungszulage kann mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Allerdings dürfen dieselben Aufwendungen nicht doppelt gefördert werden. Es ist daher wichtig, die Förderbedingungen der verschiedenen Programme zu prüfen.
Erforderlich sind:
Eine sorgfältige Dokumentation erleichtert den Antragsprozess und erhöht die Erfolgschancen.
Die Dauer variiert je nach Komplexität des Projekts und Vollständigkeit der Unterlagen. Das Bescheinigungsverfahren bei der BSFZ kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Nach Erhalt der Bescheinigung erfolgt die steuerliche Geltendmachung im Rahmen der regulären Steuerveranlagung.
Diese FAQs sollen einen Überblick über die Forschungszulage bieten und Unternehmen bei der erfolgreichen Beantragung unterstützen.
Sendet uns noch heute eine Nachricht, und wir melden uns umgehend bei Euch, um zu besprechen, wie wir Euchhelfen können, die benötigten Ressourcen für Euer Projekt zu sichern.
C. de Orense, 12, 1º 4,
28020 Madrid
699 14 17 49
Vía Augusta, 74, Gràcia
08006
Boxhagener Str. 18
10245 Berlin
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